Am 23. Mai war Tag des Grundgesetzes. Es wurde am 23. Mai 1949 verabschiedet und beinhaltet die sogenannten Grundrechte.
Am 8. Mai 1949 wurde das Grundgesetz von den Alliierten genehmigt.
Am 23. Mai 1949 wurde es schließlich in Bonn verkündet und gilt seit der Nacht zum nächsten Tag.
Seit dem 3. Oktober 1990 gilt es auch für die ehemaligen Länder der DDR und damit für ganz Deutschland.
Die 65 stimmberechtigten Mitglieder des Parlamentarischen Rates gelten als die Väter und Mütter des Grundgesetzes.
Das waren 4 Frauen und 61 Männer.
Grundgesetz oder Verfassung?
Das Grundgesetz war eigentlich als Provisorium gedacht – wegen der deutschen Teilung. Es galt nach dem Zweiten Weltkrieg schließlich nur für Westdeutschland.
Deshalb wurde der Begriff Verfassung gemieden.
Artikel 1 bis 19 sind die sogenannten Grundrechte.
Sie legen die grundlegenden Rechte der oder des Einzelnen gegenüber dem Staat fest.
Darunter fallen zum Beispiel der Schutz der Menschenwürde, die Gleichheit vor dem Gesetz, Meinungsfreiheit und die Gleichberechtigung von Frau und Mann.