PIKSL macht das Internet barrierefrei

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Heutzutage ist es einfach, eine Internetseite zu erstellen. Niemand muss sich mehr mit HTML, Javascript, PHP und anderen Technologien des Internet auskennen. Mit wenigen Klicks der Maus steht die Wunschseite bereit. Hinzu gibt man etwas Text, ein paar Fotos und fertig ist eine Internetseite.
Doch nicht alle Nutzer:innen des Internets sind gleich. Auch wenn die meisten Menschen sehen und hören können, in der Lage sind Maus und Tastatur zu bedienen und zumindest etwas Englisch verstehen, gilt das eben nicht für alle User:innen
Bielefeld

Heutzutage ist es einfach, eine Internetseite zu erstellen. Niemand muss sich mehr mit HTML, Javascript, PHP und anderen Technologien des Internet auskennen. Mit wenigen Klicks der Maus steht die Wunschseite bereit. Hinzu gibt man etwas Text, ein paar Fotos und fertig ist eine Internetseite.

Doch nicht alle Nutzer:innen des Internets sind gleich. Auch wenn die meisten Menschen sehen und hören können, in der Lage sind Maus und Tastatur zu bedienen und zumindest etwas Englisch verstehen, gilt das eben nicht für alle User:innen.

Um auch Menschen den Zugang zu Inhalten im Internet zu ermöglichen, die zum Beispiel gehörlos oder blind sind, entwickelte die Arbeitsgruppe WAI (Web Accessibility Initiative) des W3C (World Wide Web Consortium) die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines). Diese Richtlinien geben vor, wie eine Internetseite „programmiert“ sein muss, damit möglichst viele Menschen sie benutzen können. In Deutschland hat der Gesetzgeber durch das Behindertengleichstellungsgesetz und die sogenannte Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) die Grundlage für eine Barrierefreiheit von Internetseiten geschaffen.

Mit dem BITV-Test entstand bereits 2004 ein Prüfverfahren, das in 60 Schritten eine Internetseite auf Barrierefreiheit untersucht. Das PIKSL Labor Bielefeld ist nun eine von 17 qualifizierten BITV-Test Prüfstellen und im Verlauf der vergangenen Woche nahmen wir die Internetseiten eines deutschen Computerunternehmens in Augenschein.

Dabei ist ein wichtigstes Prinzip, dass alle relevanten Informationen auch von zum Beispiel Menschen mit Seh- oder Höreinschränkungen zur Verfügung stehen müssen. So sind Blinde auf den Gebrauch von sogenannten Screenreadern angewiesen, eine Software die Inhalte einer Internetseite vorliest. Erst durch den richtigen Gebrauch von HTML (Hypertextmarkup Language), in der alle Internetseiten „programmiert“ sind, weiß der Screenreader, welcher Teil eine Überschrift, ein Textabsatz oder ein Link ist. Sind alle Vorgaben eingehalten, vermögen Nutzer:innen, Navigationsmenüs oder Abschnitte zu überspringen und sich nur bestimmte Inhalte vorlesen zu lassen.

Als Prüfer:in ist ein Blick in den Quellcode der Internetseite unerlässlich. Jedes HTML-Element, in denen die Seite „programmiert“ wurde hat eine Bedeutung. Man spricht dann auch von Semantik. Erst durch diese Semantik kann ein Screenreader verstehen, was auf der Internetseite steht.

Das HTML-Element <p> zeigt zum Beispiel an, dass der folgende Text ein Absatz ist. Der Internetbrowser lässt dadurch automatisch vor und nach dem Absatz etwas Abstand. <h2> ist eine Überschrift der zweiten Ordnung und <a> zeigt an, dass hier ein Link zu finden ist.

In der Praxis besteht die Prüfung aus einem beständigen Wechsel zwischen Betrachtung der Internetseite, Lesen von Quellcode, dem Gebrauch eines Screenreader und dem Einsatz weiterer Werkzeuge, welche die Internetseite in einer besonderen Weise darstellen oder Informationen sichtbar machen. Durch sogenannte Bookmarklets, kleine Javascript Programme, kann ich mir zum Beispiel anzeigen lassen, ob Bilder einen Alternativtext besitzen.

In der vergangenen Woche wurden sieben Einzelseiten eines komplexen Webauftritts geprüft. Diese beinhalteten Seiten mit Fließtext, Kontaktformularen, Hyperlinks, zahlreichen Grafiken und Bildern, sowie dynamischen Inhalten, wie Aufklappmenüs, Suchfunktionen und sogenannten Sliderbereichen, die besondere Bedienbereiche erforderlich machen.

Den Test beginne ich mit der aufmerksamen Begutachtung der Internetseite und einer probeweisen Benutzung aller Funktionen. Oftmals lassen sich dadurch bereits erste Schwierigkeiten ermitteln: Das Fehlen von Alternativtexten für Bilder, ob Ausklappmenüs sich entsprechend Richtlinien verhalten und ob Kontraste ausreichend sind. Ein zweiter Durchgang erfolgt mit aktiven Screenreader und in Tastatursteuerung. Das zeitgleiche Hören und Sehen der Internetseite offenbaren jene Teile, die blinden Menschen Probleme bereiten könnten, weil wichtige Informationen fehlen. Wenn ein Link nur aus einem Bild besteht, können Screenreader-Nutzer:innen nicht wissen, wohin dieser Verweis führt. Bilder müssen immer Alternativtexte besitzen, aus denen zum Beispiel das Linkziel hervorgeht.

Jeder nicht voll erfüllte Prüfschritt muss dokumentiert werden. Dabei werden die genaue Benennung des Problems, sämtliche Fälle in denen sie auftreten und Lösungsvorschläge oder Verweise auf Best Practice-Beispiele der W3C notiert. Diese ermöglichen eine gezielte Überarbeitung der Seite durch die Programmierer:innen des Auftraggebers.

Im Idealfall finden sich bei einem abschließenden Test keine Fehler. Sollten dennoch einzelne Seiten oder Bereiche nicht zugänglich sein, steht am Ende spätestens dann eine barrierefreie Internetseite, sobald alle angemerkten Prüfschritte überarbeitet wurden.

Kontakt

Das PIKSL Labor Bielefeld beantwortet gerne Ihre Fragen zum BITV-Test und nimmt Aufträge zum Testen von Internetseiten entgegen.

PIKSL Labor Bielefeld

Stiftung Bethel | Bethel.regional
Gadderbaumer Straße 39
33602 Bielefeld

Telefon: 0521 144-49 08
E-Mail: piksl.bielefeld@bethel.de
Web: https://piksl.net/standorte/bielefeld/

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