PIKSL besucht Fachdialog »Freizeit inklusiv gestalten!«

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Düsseldorf

Wie können Ferien-, Sport und Freizeitangebote dem Leitgedanken der Inklusion folgend gestaltet werden? Im Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen findet sich das Recht gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen (UN-BRK Artikel 30 – Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport). Die Vertragsstaaten sollen geeignete Maßnahmen treffen,  um Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu geben, ihr kreatives künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten – nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft. Trotz dieser Ziele steht die inklusive Ausgestaltung des Freizeitbereichs bisher nur wenig im Fokus bundesdeutscher Politik. Im Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Kinder und Jugendarbeit eine geringe Bedeutung. Nordrhein-Westfalen nimmt eine Vorreiterrolle ein: Mit den Beschlüssen des Landtags und der Landschaftsversammlung Rheinland zur Entwicklung von Fortbildungen zur inklusiven Freizeitgestaltung durch das LVR Zentrum für Medien und Bildung setzt das Land eigene Impulse.

Das LVR-Zentrum für Medien und Bildung hat das PIKSLTEAM zum Fachdialog »Freizeit inklusiv gestalten! Auf dem Weg zu kreativen und partizipativen Freizeitangeboten« eingeladen. Wir haben die Arbeitsweise des PIKSL-Labors und unsere inklusiven Computerkurse für Seniorinnen und Senioren vorgestellt. Die Begegnung und das gemeinsame Lernen außerhalb von Einrichtungen der Behindertenhilfe betrachten wir als wichtigen Schritt für eine inklusivere Gesellschaft. Es war ein sehr schöner und interessanter Tag; wir bedanken uns nochmals ganz herzlich für die Einladung nach Köln. Die gelungene Tagungsdokumentation kann hier abgerufen werden.

Fotos: Nicole Schäfer / LVR-ZMB

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